029 Lässt sich der Firmensitz nicht einfach in die Schweiz verlegen?
Bei Wegzug einzelner Gesellschafter oder Verlegung der Gesellschaft ergeben sich einige Stolpersteine. Eine anfallende Wegzugsbesteuerung bezieht alle stille Reserven mit ein. Der Ort der Geschäftsleitung entscheidet über den Ort der Besteuerung – in Deutschland wie bei den Eidgenossen. Und das Doppelbesteuerungsabkommen regelt leider nicht alles. Wie man sich trotzdem in der Schweiz steueroptimiert privat wie geschäftlich niederlassen kann, erörtern wir in der neuen Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
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