038 Max & Moritz – gleiche Anteile, unterschiedliche Interessen
Max will Ausschüttungen, Moritz will thesaurieren? Eine gemeinsame Holding macht bei einer 50/50-Verteilung dann keinen Sinn. Da hilft nur eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG für Moritz´ Anteile mit anwachsender GmbH unter Beachtung einer gewissen Schamfrist. Dann macht auch das Finanzamt mit. Wie man das genau und für beide optimal hinbekommt, erörtern wir in unserer neuen Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
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