039 Familienstiftung – frühzeitige Nachfolgeregelung mit hoher Flexibilität.
Geht das Vermögen in einer Stiftung doch nicht stiften? Eine Familienstiftung muss nicht dem Gemeinwohl, sondern sollte nur der Familie verpflichtet sein. Und in der Satzung kann man als Stifter Zweck und Flexibilität genau festlegen. Wie das im Einzelnen geht und welche steuerlichen Vorteile das für den Wegzug des Stifters oder im Erbfall hat, erörtern wir in unserer neuen Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
Kommentare
Neuer Kommentar