051 Deuxième – Frankreich lockt auch Immobilienunternehmer
Einem französischen Immobilienunternehmen mit Bestand in Frankreich und Deutschland droht die doppelte Besteuerung. Beim Wegzug nach Frankreich wird die Wegzugsbesteuerung fällig und beim Verkauf nochmals die Einkommensteuer – dem Doppelbesteuerungsabkommen zum Trotz. Warum es aber mit einem Wohnungsunternehmen dennoch funktioniert, erörtern wir in unserer neuen Podcastfolge von „ThinkTax – Legal Insights zu Unternehmensstrukturen und Steuern“.
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